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1. Bei der Kalkulation der nach § 52 BHKG ersatzfähigen Kosten eines Feuerwehreinsatzes ist zwischen Kosten, die Folge konkreter Einsätze sind (variable Kosten), Kosten, die unabhängig von Einsätzen anfallen (Vorhaltekosten), und Kosten, die in keinerlei Bezug zu Einsätzen der Feuerwehr stehen, zu differenzieren.2. Einsatzbezogene (variable) Kosten sind im Verhältnis zu den Jahreseinsatzstunden in die Kalkulation einzubeziehen, Vorhaltekosten (fixe Kosten) im Verhältnis zu den Jahresstunden.3. Zu den Kosten für Einsatzfahrzeuge, die Folge konkreter Einsätze sind, gehören z.B. Kosten für Treibstoff und für nicht bereitstellungsbedingte Reparaturen. Dagegen sind nicht auf konkrete Einsätze bezogene Kosten der Wartung und Reparatur von Einsatzfahrzeugen den Vorhaltekosten zuzuordnen. (Leitsätze des Gerichts) |