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Ein Zusatzschild bezieht sich jeweils auf das unmittelbar über ihm befindliche Verkehrszeichen, das seinerseits ebenfalls ein Zusatzzeichen sein kann. Eine solche Verkehrszeichenkombination, die eine Parkerlaubnis für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit Parkschein regelt, ist als verbindliche Verkehrsregelung anzusehen und nicht wegen mangelnder Bestimmtheit unwirksam. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |