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Das Amtsgericht Dortmund verurteilte die Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Betruges, da sie aufgrund eines auf Täuschung angelegten gemeinsamen Tatplans den Zeugen E. durch Vorspiegeln nicht vorhandener Kaufinteressen dazu veranlassten, ihnen seinen PKW der Marke Lamborghini LM129 (LM002) zu einem unter dem tatsächlichen Wert liegenden Kaufpreis zu überlassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |