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Ein Angeklagter, der im Automobilgewerbe tätig war, wurde wegen Betruges im besonders schweren Fall in 7 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, weil er in einer Vielzahl von Fällen hochwertige Kraftfahrzeuge verkaufte, die entweder nicht in seinem Eigentum standen oder erhebliche Mängel aufwiesen. Der Sachverhalt wurde aufgrund der letztendlich geständigen Einlassung des Angeklagten festgestellt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |