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Ein äußeres Ereignis scheidet als überwiegende Ursache eines Bandscheibenschadens aus, wenn die entsprechende Körperregion keiner unmittelbaren Gewalteinwirkung mit äußeren Verletzungen oder Frakturen ausgesetzt war, insbesondere wenn bereits degenerative Veränderungen vorlagen. Eine isolierte traumatische Bandscheibenläsion im Rumpfbereich ohne knöcherne oder ligamentäre Begleitläsion ist nicht möglich. Unfallmechanismen, die zu Bandscheibenverletzungen führen, hinterlassen in der Regel komplexe Verletzungsmuster auch an anliegenden Weichteilen bzw. Bändern. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |