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Das Verwaltungsgericht Aachen verpflichtete die Beklagte, dem Kläger Kopien der Sitzungsniederschriften des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt zu überlassen, auf die im Schreiben der Beklagten vom 25. September 2018 Bezug genommen worden ist (d.h. der Sitzungen vom 30. November 2016, vom 22. Februar 2017 und vom 29. März 2017). Der Kläger hatte diese Auskünfte im Zusammenhang mit der Errichtung einer Lichtzeichensignalanlage (LSA) zur Kontrolle des Durchfahrtverkehrs nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) begehrt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |