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Ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) durch die Implementierung eines Thermofensters setzt voraus, dass die handelnden Personen bei der Entwicklung und/oder Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen. Die bloße Implementierung eines Thermofensters reicht hierfür nicht aus. Behauptungen zur Funktion "Kaltstartheizen" sind mangels greifbarer Anhaltspunkte unbeachtlich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |