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Der Kläger machte gegen den Fahrzeughersteller deliktische Schadensersatzansprüche geltend, da das streitgegenständliche Fahrzeug u.a. ein Thermofenster, eine manipulierte AdBlue-Dosierung und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als unzulässige Abschalteinrichtungen aufweise. Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |