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Für die Wirksamkeit der Anmeldung eines Anspruchs zur Eintragung in das Klageregister wegen eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuges sind die Angaben des Datums des Kaufvertragsabschlusses und der Fahrzeugidentifikationsnummer nicht erforderlich. (Leitsätze des Gerichts) |