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Die Klage eines Bürgers gegen die Einrichtung von Fahrradstraßen, der seine Klagebefugnis aus der regelmäßigen Nutzung als Pkw- oder Fahrradfahrer sowie als Steuerzahler herleitet, kann wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses als unzulässig abgewiesen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |