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Es ist grundsätzlich möglich, eine Fahrradstraße im Außenbereich einzurichten. Straßenverkehrsbehörden steht aufgrund ihres Sachverstandes und ihres Erfahrungswissens eine Einschätzungsprärogative zu, welche von mehreren in Betracht zu ziehenden Maßnahmen den bestmöglichen Erfolg verspricht. (Leitsätze des Gerichts) |