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Das OLG Hamm hat entschieden, dass kein Schadensersatzanspruch wegen vermeintlicher Abgasmanipulation bei einem Kraftfahrzeug mit einem Motor des Typs VW EA 288 (EU 6) besteht, wenn keine unzulässige Abschalteinrichtung nachgewiesen werden kann und ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes lediglich auf Konformitätsabweichungen, nicht aber auf eine unzulässige Abschaltvorrichtung zurückzuführen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |