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Der Vortrag, im Fahrzeug sei eine Motorsteuerungsfunktion, die erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfstand-Modus oder im realen Fahrbetrieb befinde und danach den Schadstoffausstoß anpasse, ist als pauschale Behauptung ins Blaue hinein nicht zu berücksichtigen, wenn greifbare Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer solchen Abschalteinrichtung fehlen. Auch der Vortrag zum sogenannten Thermofenster ist nicht geeignet, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB anzunehmen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |