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Das OLG Köln hat die Berufung des Klägers gegen die Abweisung seiner Schadensersatzklage wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB durch den Fahrzeughersteller aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen (Thermofenster) in einem Opel-Fahrzeug zurückgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |