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Weder die Richtlinie 2007/46/EG noch die Verordnung Nr. 715/2007 verfolgen den Zweck, einen Fahrzeugkäufer vor wirtschaftlichen Nachteilen zu schützen, die ihm entstehen, wenn er ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung erwirbt. Diese unionsrechtlichen Normen dienen vielmehr dem Schutz der Güter der Allgemeinheit, wie Umweltschutz und Marktregulierung. Sie entfalten keinen individualschützenden Charakter für Fahrzeugerwerber. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |