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Das OLG Düsseldorf hat die Klage eines Leasingnehmers, der aus abgetretenem Recht des Leasinggebers die Rückzahlung des Kaufpreises wegen des Abgasskandals begehrte, abgewiesen und die Berufung des Klägers im Übrigen zurückgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |