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Ein Fahrzeughersteller, der einen Dieselmotor von einem Dritten zugekauft und verbaut hat, haftet im Abgas-Skandal nicht wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn er keine eigene Kenntnis von der manipulierten Motorsteuerungssoftware hatte und sich auf die Zusicherungen des Zulieferers verlassen konnte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |