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Ein Schadensersatzanspruch im Abgasskandal gegen den Fahrzeughersteller wurde verneint, da der Kläger nicht ausreichend vortragen konnte, dass in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Das KBA hatte nach umfangreichen Untersuchungen für den streitgegenständlichen Fahrzeugtyp keine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt und die technische Notwendigkeit des Thermofensters bestätigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |