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Der Hersteller haftet dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs gemäß §§ 826, 31 BGB auf Schadensersatz. Das Inverkehrbringen des Motors mit einer manipulierten Motorsteuerungssoftware ist sittenwidrig und steht wertungsmäßig einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Käufer gleich (BGH, Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19). (Orientierungssatz, nicht amtlich) |