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Der Käufer eines Dieselfahrzeugs mit manipulierter Abgassteuerung hat gegen den Hersteller aus §§ 826, 31 BGB einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der aufgewandten Anzahlung und der weiteren Finanzierungskosten abzüglich des Ersatzes für die erlangten Gebrauchsvorteile und Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs, da der Hersteller in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |