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Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens, das eine Mietwagengenehmigung beantragt, kann nur in den Formen des § 2 PBZugV nachgewiesen werden. Fehlt ein Jahresabschluss, genügt eine Eigenkapitalbescheinigung nicht. Eine Vermögensübersicht ist zwingend (wie OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 17.06.2019 - 7 B 10747/19). (Leitsätze des Gerichts) |