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Zum Ausschluss für "Gebrauch eines Kraftfahrzeugs" in einer Betriebshaftpflichtversicherung: Der Ausschluss erfasst auch das Pumpen von Splitt mittels der Motorkraft des versicherten (Silo-)Lkws. Es kommt an auf das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers, wobei Ausschlussklauseln im Zweifel eng auszulegen. Der Begriff des "Gebrauchs" geht - gleichwohl - weiter als der des Betriebs gemäß § 7 Abs. 1 StVG. (Leitsätze des Gerichts) |