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1. Gerügte methodische oder inhaltliche Mängel betreffend die einer Umweltprüfung zugrundegelegten Lärm- und Verkehrsprognosen sind keine Verfahrensfehler i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UmwRG 2. Sind die bei dem Beschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugrundegelegten Sachverständigengutachetn später auch im Baugenehmigungsverfahren als Bauvorlagen eingeführ, ist ein nachbarrechtlicher Abwehranspruch unter Hinweis auf das Rücksichtnahmegebot "aufgezehrt", wenn die geltend gemachten Einwendungen bereits in dem dem Bebauungsplan zugrundeliegenden Abwägungsvorgang eingeflossen sind. (Leitsätze des Gerichts) |