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Die Klage gegen die Sicherstellung von Bargeld wird abgewiesen, wenn die Angaben des Klägers zur Herkunft und beabsichtigten Verwendung des Geldes widersprüchlich und unglaubhaft sind und somit der Verdacht der Geldwäsche nicht ausgeräumt werden kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |