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Ein Fahrzeughersteller darf die Fahrzeugdiagnose, -reparatur und -wartung über die OBD-Schnittstelle bei typengenehmigten Fahrzeugen nicht von einer Anmeldung des Anwenders auf einem vom Hersteller bestimmten Server mit persönlichen Anmeldedaten nach vorheriger Registrierung und/oder einer bestehenden Internetverbindung des Diagnosegerätes zu einem vom Hersteller bestimmten Server abhängig machen. Ausgenommen sind die vollständige Reprogrammierung von Steuergeräten oder Funktionen, die unmittelbar mit der Emissionskalibrierung bzw. der Diebstahlsicherung zusammenhängen (Art. 61 Abs. 1, Abs. 4 i.V.m. Anhang X, Ziff. 2.9 der Verordnung (EU) 2018/858). (Orientierungssatz, nicht amtlich) |