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Das OLG Düsseldorf hat die Entscheidung der Vergabekammer aufgehoben und die Zuschlagserteilung auf eine Generalunternehmerausschreibung für eine Fahrbahnerneuerung untersagt, bei der auf eine Fachlosbildung für passive Schutzeinrichtungen verzichtet wurde. Die Antragsgegnerin hatte den Verzicht mit der Anwendung eines Verfügbarkeitsmodells zur Bauzeitbeschleunigung auf einem stark frequentierten Autobahnabschnitt begründet, was die Vergabekammer als wirtschaftlichen und technischen Grund für das Absehen von der Fachlosbildung ansah. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |