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Die Berechnung der Entschädigung für Verdienstausfall eines selbstständigen Unternehmers bei Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz darf nicht allein auf den Anteil an der operativen Wirtschaftsleistung als Fahrer abstellen. Vielmehr sind auch die unternehmerischen Aufgaben des Klägers zu berücksichtigen, die er neben seiner Fahrertätigkeit erfüllt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |