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Das Landgericht Detmold verurteilte den Beklagten zur Zahlung von Schmerzensgeld, Erwerbsschaden und materiellem Schadensersatz sowie außergerichtlichen Kosten, nachdem dieser dem Kläger bei einer Konfrontation wegen offener Rechnungen mit dem Auto über den Fuß gefahren war und der Kläger hierdurch eine Prellung erlitt sowie arbeitsunfähig wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |