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Ein Anspruch auf Erstattung von Mautgebühren wegen fehlerhafter Berücksichtigung von Polizeikosten bei der Kalkulation setzt den Nachweis der Höhe der entrichteten Infrastrukturgebühr voraus, da die Maut auch externe Kosten umfasst und eine Schätzung durch das Gericht mangels konkreter Daten (Kilometerleistung, Schadstoffklasse) nicht möglich ist. Rechtsanwaltskosten sind mangels einer für die Klägerin günstigen Kostengrundentscheidung nicht erstattungsfähig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |