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Ein Anbieter, der auf seiner Internetseite im Rahmen von Flugbuchungen Mietwagenreservierungen anbietet, muss Verbraucher darüber informieren, um welche Art von Dienstleistung es sich bei dem Anbieten von Mietwagen handelt. Diese Informationspflicht besteht auch dann, wenn die Reservierung selbst unverbindlich und kostenlos ist und die Zahlungsverpflichtung erst bei Abholung des Fahrzeugs entsteht, da der Verbraucher dennoch mit konkreten Preisen und Konditionen konfrontiert wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |