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Ein Urteil, das einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss bestätigt, ist aufzuheben und der Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückzuverweisen, wenn Verfahrensmängel bei der Variantenprüfung vorliegen. Dies betrifft insbesondere die Annahme der Präklusion von Vortrag, die Behandlung von Sachvortrag zum Variantenvergleich im Hinblick auf die Vermeidbarkeit von Eigentumsbetroffenheiten und die Nichtberücksichtigung von Existenzgefährdungen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |