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Verfahrensmängel bei der Variantenprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere die Präklusion von Vortrag zu Varianten, die unzureichende Behandlung von Sachvortrag zum Variantenvergleich und zur Vermeidbarkeit von Eigentumsbetroffenheiten sowie die Nichtberücksichtigung von Existenzgefährdungen, können die Aufhebung eines bestätigenden Urteils rechtfertigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |