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1. Ein fernstraßenrechtlicher Entfallensbescheid nach § 74 Abs. 7 VwVfG stellt eine Zulassungsentscheidung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG dar. 2. Das Vorliegen einer erheblichen baulichen Umgestaltung einer Bundesfernstraße im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FStrG richtet sich nach bautechnischen Kriterien. (Leitsätze des Gerichts) |