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Der BGH hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Dresden betreffend den Angeklagten S. aufgehoben, wobei die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten blieben. Die Revisionen der Angeklagten gegen das vorgenannte Urteil wurden verworfen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |