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Ein Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für drei Jahre ist so auszulegen, dass die Laufzeit ab Erteilung der Erlaubnis beginnt, nicht bereits ab Antragstellung. Eine erkennbare Bezugnahme auf öffentlich zugängliche Auflistungen von Altglascontainerstandorten mit dem Zusatz, dass die Aufstellung "direkt an den dortigen Altglascontainern" begehrt werde, ist für die Bescheidungsfähigkeit eines Antrags auf Sondernutzungserlaubnis ausreichend konkret. Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis auf dem Gehweg einer Ortsdurchfahrt einer Landesstraße ist die Gemeinde zuständig, da sie insoweit die Straßenbaulast trägt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |