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Das OLG Düsseldorf hat die Berufung der Beklagten gegen ein Urteil zurückgewiesen, das dem Kläger Schadensersatz und vorgerichtliche Kosten wegen des Erwerbs eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs zusprach. Die Beklagte hatte die Einrede der Verjährung erhoben und argumentiert, die Abtretung der Ansprüche an einen Inkassodienstleister sei wegen Verstößen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig gewesen und habe daher keine Verjährungshemmung bewirkt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |