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Das Bundespatentgericht hat ein europäisches Patent für ein Gerät und Verfahren zum Aufzeichnen von Fahrcharakteristika zur Bestimmung von Versicherungsprämien für nichtig erklärt. Die Nichtigkeit wurde wegen unzulässiger Erweiterung und mangelnder Patentfähigkeit festgestellt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |