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Das Landgericht Köln hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der Verordnungen (EG) 715/2007 und (EU) 2018/858 vorgelegt. Dies betrifft insbesondere die Anwendbarkeit auf Altfahrzeuge, den Umfang des Begriffs 'Zugang' für Herausgeber technischer Informationen und die Auslegung von 'angemessene und verhältnismäßige Gebühren' für den Zugang zu Ersatzteildatenbanken. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |