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Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Klägerin ihr Eigentum an einem PKW aufgrund der Erklärungen in einem Kaufvertrag im Rahmen eines 'Sale and Rent Back'-Geschäfts und der erfolgten Übergabe des Zweitschlüssels nicht verloren hat. Die Beklagte zu 1) wurde zur Herausgabe des Zweitschlüssels und der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie zur Zahlung von 2.739,- € verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |