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Ein Anspruch aus einem Verkehrsvertrag wegen Transportschadens ist ausgeschlossen, wenn der Schaden bereits vor Verzugseintritt entstanden ist oder wenn die Haftung für nautisches Verschulden im üblichen Verkehrsvertrag ausgeschlossen ist. Ein Arrest von Schiff und Ware stellt einen 'sonstigen Eingriff von hoher Hand' im Sinne der Vermögensschaden-Klausel dar, der die Haftung des Verkehrsträgers ausschließt. Der Begriff 'hohe Hand' bezieht sich dabei auf hoheitliches, d.h. staatliches Handeln, unabhängig von der Rechtsgrundlage oder der Stufigkeit der Anordnung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |