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Die Klage eines Eigentümers gegen eine Plangenehmigung für den Neubau von Schallschutzwänden an einer bestehenden Bahnstrecke, mit der er einen weitergehenden Lärmschutz nach §§ 41 f. BImSchG und der 16. BImSchV sowie die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und einer Umweltverträglichkeitsprüfung begehrte, wurde abgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |