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Das Landgericht Bielefeld hat einen Fahrzeughersteller wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Dieselmotor (EA 288) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die ursprünglich vorhandene Steuerung des SCR-Katalysators wurde als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet, die gegen die guten Sitten verstößt. Der Kläger erhielt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |