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Die Widerrufsfrist für einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit einem Gesamtkreditbetrag von über 75.000,00 € beginnt zu laufen, wenn die Widerrufsinformation eine Verweisung auf "alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB" enthält. Die Rechtsprechung des EuGH und des BGH zur Unwirksamkeit solcher Verweisungen im Geltungsbereich der Verbraucherkredit-Richtlinie ist auf Darlehen über 75.000,00 € nicht anwendbar, da diese nicht unter die Richtlinie fallen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |