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Das Oberverwaltungsgericht NRW hat einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan verworfen, mit dem der Antragsteller eine planbedingte Verkehrszunahme und Abwägungsmängel geltend machte, während die Antragsgegnerin die Antragsbefugnis bestritt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |