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Das Oberverwaltungsgericht NRW hat einen Antrag auf Normenkontrolle gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgelehnt, der die Entwicklung eines Grundstücks mit drei Mehrfamilienhäusern vorsieht. Der Antragsteller hatte die Rechtmäßigkeit der Aufstellung im beschleunigten Verfahren sowie Mängel bei der Abwägung (u.a. Überflutungsnachweis, Artenschutz, Verkehrsbelastung) gerügt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |