|
Das Landgericht Hagen hat eine Klage auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines Dieselfahrzeugs mit Thermofenster und behaupteten unzulässigen Abschalteinrichtungen abgewiesen. Die Beklagte hatte argumentiert, es fehle an einer Täuschung und einem sittenwidrigen Verhalten zum Zeitpunkt des Erwerbs, da sie bereits Schritte zur Überarbeitung der Motorsteuerungssoftware eingeleitet und über Rückrufe informiert habe; zudem sei kein Schaden entstanden, da die Brauchbarkeit des Fahrzeugs nicht eingeschränkt sei. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |