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Das Landgericht Dortmund hat eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages nach Widerruf abgewiesen. Die Klage wurde als unbegründet erachtet, da die Widerrufsinformation den gesetzlichen Anforderungen entsprach und der Widerruf somit verfristet war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |