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Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer Kreisstraße und eines Wirtschaftsweges abgewiesen. Die Planfeststellung wurde als notwendig und verhältnismäßig angesehen, um vorhandene Unzulänglichkeiten in der Verkehrsinfrastruktur zu beseitigen und den derzeitigen und künftig zu erwartenden Verkehr sicher und reibungslos zu bewältigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |