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Ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung besteht, wenn in einem Dieselfahrzeug eine Aufheizstrategie verbaut ist, die eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, da sie praktisch nur unter den Bedingungen des NEFZ wirkt und außerhalb dessen abgeschaltet wird, mit der Folge, dass die Stickoxidemissionen ansteigen. Der Vortrag des Klägers hierzu ist im Verhältnis zur Beklagten als unstreitig anzusehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |