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Der BGH erklärt ein Patent für ein elektromotorisches Bremssystem mit Bremskraftverstärker und ABS-Funktion für teilweise nichtig. Die Nichtigkeit erstreckt sich auf den Teil des Patents, der über eine spezifisch definierte Fassung der Ansprüche hinausgeht, welche unter anderem die Funktionsweise im normalen Bremsbetrieb und im ABS-Betrieb detailliert beschreibt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |